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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsschluss

An schriftliche Angebote sind wir 14 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung des Angebotes, gebunden. Sollte das Angebot später angenommen werden, so kommt der Vertrag nur zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen.

Die in dem Angebot enthaltenen Stundenlöhne sind verbindlich. Eine Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand, wenn nicht ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

3. Zahlungsbedingungen

Wir gewähren auf unsere Rechnungen ein Zahlungsziel von acht Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

Nach Ablauf dieser Frist ist der Rechnungsbetrag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, wenn der Kunde Unternehmer ist.

4. Auskunftspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen über die bei ihm bestehenden Konfigurationen sowie über sämtliche Besonderheiten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach, so ist er verpflichtet, den hierdurch entstehenden Aufwand zu bezahlen.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Bei Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt so lange, bis der Kunde sämtliche gegen ihn bestehenden Forderung bezahlt hat.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ware, die unter unserem Eigentumsvorbehalt steht, weiter zu veräußern. Tut er dies dennoch, so tritt er uns bereits jetzt den ihm aus der Veräußerung zustehenden Anspruch gegen den Dritten ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

6. Gewährleistung

Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Wegekosten sowie die Kosten der Fehlersuche zu tragen.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Werkleistung. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Waren miteinander kompatibel sind, es sei denn, der Kunde hat die einzelnen Produkte erkennbar als Kombination bestellt.

7. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten und zugesicherte Eigenschaften.

Schadensersatzansprüche infolge von Datenverlusten des Kunden sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten täglich zu sichern.

Sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren spätestens mit Ablauf von einem Jahr nach Fertigstellung der Leistung, soweit nicht von anderen Vorschriften bereits früher Verjährung eintritt.

8. Sonstiges

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.